Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Weiteres

Login für Redakteure

Formulare und Merkblatt zur Bewerbung für einen Masterstudiengang mit NC

Benutzen Sie die folgenden Unterlagen bitte auch, wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Master interessieren, für den eine vorherige Bewerbung am jeweiligen Institut vorgesehen ist!

Zulassungsvoraussetzungen /
einzureichende Unterlagen bzw. Nachweise

Interkulturelle Japanstudien/ Japanische Sprache wendet sich in erster Linie an Absolventen eines japanwissenschaftlichen Bachelor-Studienganges bzw. Studienprogramms oder eines entsprechend vergleichbaren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses;

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines abgeschlossenen Bachelor-Studiengangs bzw. Studienprogramms oder eines entsprechend vergleichbaren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, in dem mindestens 90 LP in einem Fachgebiet, das inhaltlich aus Modulen besteht, die dem Fachgebiet Japanologie zuzuordnen sind. In Zweifelsfällen entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss;
  • zugelassen werden kann nur, wer in dem Bachelor-Studiengang/Studienprogramm bzw. in den anderen Studiengängen die Abschlussnote „gut“ (2,0) erlangt hat;
  • in Ausnahmefällen können Absolventen eines Bachelor-Studienganges, die weniger als 90 LP in Modulen mit japanwissenschaftlicher Ausrichtung erbracht haben, oder Absolventen nicht japanwissenschaftlicher Studiengänge zugelassen werden. Im letzteren Fall ist weitere Voraussetzung für die Zulassung der Nachweis über das Bestehen einer Sprachprüfung entsprechend dem Sprachmodul „Japanisch 4“ des Bachelor-Studienprogramms Japanologie (90 LP) an der MLU. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss.


Mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag sind dem Immatrikulationsamt folgende Unterlagen einzureichen:

  • Abiturzeugnis und Bachelorabschlusszeugnis bzw. äquivalente Bildungsnachweise in Form beglaubigter Abschriften oder beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzungen, falls die Originale nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind. Bewerber, die den Nachweis über den ersten berufsqualfizierenden Abschluss nicht bis zum 15.7. erhalten, fügen an dessen Stelle eine vom zuständigen Prüfungsamt ausgestellte Fächer-  und Notenübersicht bei. Das Abschlusszeugnis ist unverzüglich nachzureichen.
  • ein in deutscher Sprache verfasster, vollständiger und unterschriebener Lebenslauf;
  • eine in deutscher Sprache verfasste schriftliche Darstellung, aus der sich die Motivation der Bewerberin bzw. des Bewerbers für die Aufnahme dieses Studiengangs und ihre bzw. seine Studienziele erkennen lassen. Hinweise zu diesem Motivationsschreiben werden auf der Homepage der Universität veröffentlicht;
  • Nachweise über die Sprachkenntnisse -sofern die Muttersprache nicht Deutsch  ist, in Deutsch.


Interkulturelle Japanstudien/ Japanische Sprache  beginnt zum WS in das 1. FS; zum SS in das 2. FS; jeweils voraussichtlich Uni-NC

Antragsformular und Merkblatt

Bewerbung bis 15.07. beim Immatrikulationsamt der MLU

Zum Seitenanfang